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Silbersboden
Verschiebung des Kieswerks der K. + U. Hofstetter AG
Der Gemeinderat Hindelbank bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung der Überbauungsordnung Gyssberg zur Verlängerung der Nutzung als Kieslagerzone zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Mit dem «Fusions-Check» soll ein möglichst ganzheitlicher Vergleich der Situation vor und nach der Fusion der Gemeinden Hindelbank und Mötschwil erzielt werden. Deshalb ist – neben vielen gemeindeeigenen Daten – auch die Einschätzung der Bevölkerung wichtig.
Der Gemeinderat Hindelbank hat die Gemeindeurnenwahlen für den 29. November 2020 angesetzt. Bis am Freitag, 16. Oktober 2020, 17:00 Uhr sind nicht mehr Wahlvorschläge als zu besetzende Sitze eingetroffen. Der Gemeinderat hat die Kandidatinnen und Kandidaten still gewählt.
Der Gemeinderat Hindelbank gibt gestützt auf Art. 26 & 27 des Organisationsreglements (OgR) die Genehmigung des folgenden Reglements öffentlich bekannt:
Reglement für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung 2021
Für Gemeindeversammlungen, die ab 6. Juni 2020 wieder stattfinden können, musste ein Schutzkonzept gemäss COVID-Verordnung 1 Art. 6 Abs. 3 erarbeitet und umgesetzt werden.
Die Gemeinde Hindelbank hat zur Benützung der Sportanlage/Aula und des Feuerwehr- und Werkhofmagazins Schutzkonzepte erstellt.
Wit bitten Sie, sich an die darin enthaltenen Vorgaben zu halten.