18.06.2020
Für Gemeindeversammlungen, die ab 6. Juni 2020 wieder stattfinden können, musste ein Schutzkonzept gemäss COVID-Verordnung 1 Art. 6 Abs. 3 erarbeitet und umgesetzt werden.
Das Schutzkonzept zeigt auf, wie die Gemeindeversammlung unter Einhaltung von Schutzmassnahmen durchgeführt werden kann. Ist es nicht möglich, die Abstände zwischen Personen, die nicht im gleichen Haushalt wohnen, einzuhalten, sind gemäss Art. 6e derselben Verordnung die Kontaktdaten zu erheben. Wichtig in dieser Phase der Lockerungen ist, dass allfällige Ansteckungsketten nachvollzogen werden können und die Ansteckung mit Covid-19 eingedämmt werden kann.
Bitte lesen Sie vor dem Besuch der Gemeindeversammlung das Schutzkonzept für die Durchführung der Gemeindeversammlung vom 30. Juni 2020.
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Montag |
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Dienstag |
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