01.10.2020
Der Gemeinderat Hindelbank gibt gestützt auf Art. 26 & 27 des Organisationsreglements (OgR) die Genehmigung des folgenden Reglements öffentlich bekannt: Reglement für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung 2021
Der Gemeinderat hat das Reglement an seiner Sitzung vom 14. September 2020 gestützt auf Art. 12 Abs. 2 OgR beschlossen.
Fakultatives Referendum
Mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert 60 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderats betreffend des Erlasses eines Reglements durch Unterzeichnen des entsprechenden Begehrens verlangen, dass das entsprechende Reglement der Gemeindeversamm-lung zur Genehmigung unterbreitet wird.
Referendumsfrist: 1. Oktober 2020 – 30. November 2020
Mindestanzahl der erforderlichen Unterschriften: 88 Unterschriften
Einsenden an: Gemeindeverwaltung Hindelbank, Dorfstrasse 14, 3324 Hindelbank
Öffentliche Auflage
Das obengenannte Reglement liegen während sechzig Tagen, d.h. vom 1. Oktober 2020 - 30. November 2020 öffentlich bei der Gemeindeverwaltung Hindelbank auf. Wird das fakultative Referendum nicht ergriffen, so wird der Gemeinderat das Inkrafttreten des Reglements öffentlich bekannt geben.
Der Gemeinderat
Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank
034 420 20 60
gemeindeschreiberei@hindelbank.ch
Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank
034 420 20 80
sozialdienste@hindelbank.ch
Montag |
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