Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.
Silbersboden
 
 
1
2
3
4
Silbersboden
Silbersboden
Verschiebung des Kieswerks der K. + U. Hofstetter AG
5
Aktuelles Icon

Aktuelles

 

Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen ab 12. Oktober 2020

09.10.2020

Informationen / Weisungen an die Besucherinnen und Besucher der Räumlichkeiten der Gemeinde Hindelbank

Ausgangslage Der Regierungsrat des Kantons Bern hat entschieden, dass ab Montag, 12. Oktober 2020, eine Mas-kentragpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt. Dies betrifft auch uns als Gemeindeverwaltung.

Gemeindehaus
Alle Besucherinnen und Besucher der Gemeindeverwaltung müssen eine Gesichtsmaske tragen. Sofern sie keine Maske haben, stellen wir ihnen eine zur Verfügung.

Die Mitarbeitenden tragen dann eine Maske, wenn ein wirkungsvoller Schutz vor einer Ansteckung durch spezielle Schutzvorrichtungen (Plexiglasscheiben, 1.5 m Abstand) fehlt.

Nach dem Gebrauch die Maske bitte in den geschlossenen Kehrichteimer beim Eingang entsorgen.

Bei Sitzungen, die im 2. Stock des Gemeindehauses stattfinden, sind bis zum Platz Masken zu tragen. Sofern der Abstand von 1.5 m nicht eingehalten werden kann, ist die Maske weiterhin zu tragen.


Aula und Turnhalle
In jenen Bereichen, in denen keine sportlichen Tätigkeiten ausgeübt werden, wie etwa in Empfangs-, Garderoben- und Verpflegungsbereichen, besteht eine Maskentragpflicht. Alle Besucherinnen und Besucher der Aula oder der Turnhalle müssen ab Eintritt eine Gesichtsmaske tragen.

In den Trainingsbereichen von Sport- und Fitnesseinrichtungen gilt die Maskentragpflicht nicht. Dies bedeutet, ab Eintritt in die Hallen, darf die Maske abgenommen werden.

In der Aula darf die Maske erst abgenommen werden, wenn man sich an seinem Platz befindet.

Von der Pflicht gemäss Artikel 2 ausgenommen sind Kinder vor ihrem 12. Geburtstag und Personen, die nachweisen können, dass sie aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Ge-sichtsmasken tragen können.

Feuerwehr- und Werkhofmagazin
Im Entsorgungshof ist eine Maske zu tragen! Bitte halten Sie sich daran.

Bei Sitzungen, die im Saal im Dachgeschoss des Feuerwehr- und Werkhofmagazin stattfinden, sind bis zum Platz Masken zu tragen. Sofern der Abstand von 1.5 m nicht eingehalten werden kann, ist die Maske weiterhin zu tragen.

Nach wie vor gilt: wer krank ist, Covid-19-Symptome hat, bleibt zu Hause!


Namens des Gemeinderates
Daniel Wenger Jasmin Regez

Gemeindeverwaltung

Regionaler Sozialdienst

Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank

034 420 20 80
sozialdienste@hindelbank.ch

Öffnungszeiten

Montag

08.00 - 12.00 

14.00 - 18.00 (Regionaler Sozialdienst bis 17.00 Uhr)

Dienstag

08.00 - 12.00 

14.00 - 17.00 

Mittwoch

08.00 - 12.00 

14.00 - 17.00

Donnerstag

geschlossen 

Freitag

08.00 - 12.00


Kontakt

 

2024 - Gemeinde Hindelbank. Alle Rechte vorbehalten.
Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen und Nutzungsbedingungen».

Sitemap | Barrierefrei | Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen