Anleitung für die briefliche Stimmabgabe
Die nachfolgenden Hinweise gelten nur für die briefliche Stimmabgabe. Mit der
korrekten Handhabung wird sichergestellt, dass die Stimmabgabe gültig ist und die Stimme zählt!
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn
- ein anderes als das amtliche Antwortcouvert verwendet wird und dieses nicht zugeklebt ist,
- die eigenhändige Unterschrift der stimmberechtigten Person auf der Ausweiskarte fehlt,
- das Antwortcouvert mehr als eine Ausweiskarte enthält,
- das Antwortcouvert verspätet bei der Gemeindeverwaltung eintrifft.
Zustellung des Antwortcouverts
Das Couvert für die briefliche Stimm- und/oder Wahlabgabe kann bis am Abstimmungssamstag um 17.00 Uhr in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen werden. Für die persönliche Stimm- und/oder Wahlabgabe ist das Stimm- und Wahllokal am Sonntag von 10.00 – 11.00 Uhr am Schulhausweg 8 (Eingang der Aula) geöffnet. Bei Postaufgabe ist das Antwortcouvert unbedingt rechtzeitig vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag der Post zu übergeben.
Weitere Abstimmungstermine sind auf der Website der Staatskanzlei des Kantons Bern abrufbar. Der Bundesrat entscheidet, ob ein Termin wahrgenommen wird und welche Vorlagen dem Volk unterbreitet werden.
Die Abstimmungsergebnisse sind auf der Website der Staatskanzlei des Kantons Bern abrufbar.
Dorfstrasse 14
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Montag |
08.00 - 12.00 |
14.00 - 18.00 (Regionaler Sozialdienst bis 17.00 Uhr) |
Dienstag |
08.00 - 12.00 |
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Mittwoch |
08.00 - 12.00 |
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Donnerstag |
geschlossen |
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Freitag |
08.00 - 12.00 |
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