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Silbersboden
Verschiebung des Kieswerks der K. + U. Hofstetter AG
Der Gemeinderat hat ein neues Informationsinstrument eingeführt. Es wurde erstmals in alle Haushalte versendet und steht hier zum Download zur Verfügung. Damit stärkt der Gemeinderat die Transparenz gegenüber Behörden, Kommissionen und Einwohnenden.
Aufgrund der aktuellen Energiedebatte hat der Gemeinderat entschieden, auf den Weihnachtsbaum inkl. Beleuchtung zu verzichten. Vielen Dank für das Verständnis.
Die Arbeiten an der SBB-Unterführung unter der A1 bei Hindelbank verzögern sich um einige Wochen. Aufgrund neuer sicherheitstechnischen Vorschriften standen weniger Sperrnächte zur Verfügung, wodurch die Arbeiten länger dauern als geplant. Der Abschluss der Arbeiten ist nun auf Ende Februar 2023 vorgesehen.
Wie jeden Herbst werden jetzt die Verkehrsbedingungen schwieriger und das Unfallrisiko erhöht sich. Die schlechteren Sichtverhältnisse, die rutschigen Fahrbahnen und der Wildwechsel auf den Strassen sind drei typische Gefahrenquellen in dieser Jahreszeit. Der TCS empfiehlt Verhaltensweisen, die zur Sicherheit beitragen.
Der Gemeinderat Mattstetten und der Gemeinderat Hindelbank bringen gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 den überkommunalen Richtplan «Verschiebung Werkstandort K. + U. Hofstetter AG» zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Das Bauinventar der Gemeinde Hindelbank ist von der Denkmalpflege des Kantons Bern überarbeitet worden. Es handelt sich um eine Teilrevision. Die Aktualisierungen betreffen insbesondere die erhaltenswerten Inventarobjekte und die allfällige Neuaufnahme von Inventarobjekten im Rahmen der ordentlichen Nachführung des Bauinventars.
Die Gemeinde hat entschieden, aufgrund der grossen Trockenheit und des Feuer- und Feuerwerksverbots auch an der offiziellen Bundesfeier auf ein Feuer zu verzichten.
Aufgrund der Gefahrenstufe 4 «gross» gilt im Kanton Bern weiterhin ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter). Zusätzlich haben die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter ein generelles Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk sowie von Höhenfeuern erlassen.
Die Taxe für jeden am Stichtag 1. August über 6 Monate alten Hund beträgt in Hindelbank CHF 50.00. Die Rechnungen für die Hundetaxe 2022 werden im August zugestellt. Wer keinen Hund mehr besitzt oder einen (zusätzlichen) Hund angeschafft hat, wird gebeten, dies der Gemeindeschreiberei umgehend mitzuteilen.