06.06.2023
Am 22. Oktober 2023 finden die nächsten National- und Ständeratswahlen statt.
Für Unterzeichnerlisten:
Wer für den National- oder Ständerat kandidieren will, muss einen Wahlvorschlag einreichen. Eine kandidierende Person kann allein oder zusammen mit anderen Kandidatinnen und Kandidaten einen Wahlvorschlag bilden. Ein Wahlvorschlag muss von einer Mindestzahl im Wahlkreis wohnhafter Stimmberechtigter eigenhändig unterzeichnet sein:
Nationalrat: Von mindestens 400 Stimmberechtigten mit politischem Wohnsitz im Kanton Bern.
Ständerat: Von mindestens 30 Stimmberechtigten mit politischen Wohnsitz im Kanton Bern.
Grössere politische Parteien sind unter gewissen Umständen vom Beibringen der Unterschriften bei den Nationalratswahlen befreit.
Die Wahlvorschläge für die Nationalratswahlen müssen spätestens am Montag, 7. August 2023, für die Ständeratswahlen spätestens am Montag, 21. August 2023, bei der Staatskanzlei eingereicht werden. Bis zu diesen Daten werden die politischen Gruppierungen die Stimmrechtsbescheinigungen für die Unterzeichnerlisten bei den Gemeinden einholen.
Weitere Informationen sowie Formulare finden Sie auf der Seite der Staatskanzlei des Kantons Bern unter dem Thema "Wahlen und Abstimmungen".
Für Kandidierende:
Die Bestätigung der Wählbarkeit der Kandidierenden wird durch die Staatskanzlei eingeholt.
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Für den Versand des Werbematerials gelten die folgenden Regeln:
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