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Verschiebung des Kieswerks der K. + U. Hofstetter AG
 
 
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Familienzulagen

Familienzulagen sind Sozialleistungen, die durch den Arbeitgeber ausbezahlt werden. Familienzulagen umfassen:

  • Kinderzulagen (Fr. 230.00 pro Monat)
  • Zulagen für die berufliche Ausbildung (Fr. 290.00 pro Monat)

 

Weiter haben alle selbständigerwerbenden und nichterwerbstätige mit bescheidenem Einkommen Anspruch auf Familienzulagen. Für Beschäftigte in der Landwirtschaft gilt eine Sonderregelung.

 

Kinderzulagen

Kinderzulagen werden für jedes Kind unter 16 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz oder in einem Staat mit dem die Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen hat ausbezahlt. Eine Zulage steht zunächst der Person zu, welche die Obhut über das Kind hat. Sie kann aber auch an den Inhaber der elterlichen Gewalt oder an Personen ausbezahlt werden, die zur Hauptsache für den Unterhalt des Kindes aufkommen.
 

Ausbildungszulagen

Ausbildungszulagen werden für Personen zwischen 16 und 25 Jahren, die studieren oder eine berufliche Ausbildung absolvieren, ausbezahlt. Studierende oder Erwachsene in Ausbildung können verlangen, dass ihnen die Zulage persönlich ausbezahlt wird, wenn sie vom Anspruchsberechtigten nicht unterstützt werden.

 

Das Gesuch um Ausrichtung von Kinderzulagen (dasselbe Gesuch für Ausbildungszulagen) kann heruntergeladen und ausgedruckt oder bei der AHV-Zweigstelle bezogen werden. Das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Gesuchsformular ist mit den notwendigen Belegen bei der AHV-Zweigstelle des Arbeitsortes einzureichen.

Informationen Familienzulagen
Gemeindeschreiberei / AHV-Zweigstelle
AHV / IV / EL

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Regionaler Sozialdienst

Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank

034 420 20 80
sozialdienste@hindelbank.ch

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