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Silbersboden
Verschiebung des Kieswerks der K. + U. Hofstetter AG
 
 
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Silbersboden
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Verschiebung des Kieswerks der K. + U. Hofstetter AG
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Hilfsmittel

In der Schweiz wohnhafte Rentenbezüger einer Altersrente oder Ergänzungsleistungen haben Anspruch auf Hilfsmittel.

 

Die AHV übernimmt ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen in der Regel bis 75% der Nettokosten für folgende Hilfsmittel:

  • Perücken
  • Lupenbrillen
  • Sprechhilfegeräte für Kehlkopfoperierte
  • Gesichtsepithesen
  • Orthopädische Mass-Schuhe und orthopädische Serien-Schuhe
  • Rollstühle ohne Motor

 

Kostenübernahme mit Pauschalbeitrag :

  • Hörgeräte für ein Ohr

 

Die Anmeldung für Hilfsmittel – Leistungen der AHV kann heruntergeladen und ausgedruckt oder bei der AHV-Zweigstelle bezogen werden. Das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Anmeldeformular ist der kantonalen IV-Stelle einzureichen.

IV-Stelle Kanton Bern
Scheibenstrasse 70
Postfach
3001 Bern
Tel. 058 219 71 11
Fax 058 219 72 72
info@ivbe.ch

Informationen Hilfsmittel
Gemeindeschreiberei / AHV-Zweigstelle
AHV / IV / EL

Gemeindeverwaltung

Regionaler Sozialdienst

Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank

034 420 20 80
sozialdienste@hindelbank.ch

Öffnungszeiten

Montag

08.00 - 12.00 

14.00 - 18.00 (Regionaler Sozialdienst bis 17.00 Uhr)

Dienstag

08.00 - 12.00 

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Mittwoch

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