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Verschiebung des Kieswerks der K. + U. Hofstetter AG
 
 
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Ergänzungsleistungen

Alle AHV/IV-Rentner, alle Anspruchsberechtigten einer Hilflosenentschädigung der IV ab 18 Jahren oder eines Taggeldes der IV und alle Anspruchsberechtigten einer Rente oder einer Übergangsleistung der IV, die im Kanton Bern Wohnsitz haben, sind zum Bezug von Ergänzungsleistungen berechtigt, wenn ihre anerkannten Ausgaben die anrechenbaren Einnahmen übersteigen.
 

Jede Änderung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse muss der EL-Stelle sofort mitgeteilt werden. Dies kann ein Bezüger oder eine Bezügerin von EL, der gesetzliche Vertreter, eine Drittperson oder Behörde tun.
 

Personen, welche Ergänzungsleistungen zur AHV/IV beziehen, können sich von der Gebührenpflicht für Radio und TV befreien lassen. Die Befreiung erfolgt jedoch nicht automatisch. Es muss bei der Billag AG, Postfach, 1701 Fribourg, ein schriftliches Gesuch eingereicht werden.
 

Das Anmeldeformular zum Bezug einer Ergänzungsleistung kann heruntergeladen und ausgedruckt oder bei der AHV-Zweigstelle bezogen werden. Das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Gesuchsformular ist bei der Ausgleichskasse der Wohngemeinde einzureichen.

Informationen Ergänzungsleistungen
Gemeindeschreiberei / AHV-Zweigstelle
AHV / IV / EL

Gemeindeverwaltung

Regionaler Sozialdienst

Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank

034 420 20 80
sozialdienste@hindelbank.ch

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Montag

08.00 - 12.00 

14.00 - 18.00 (Regionaler Sozialdienst bis 17.00 Uhr)

Dienstag

08.00 - 12.00 

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