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Silbersboden
Verschiebung des Kieswerks der K. + U. Hofstetter AG
 
 
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Nichterwerbstätigkeit

Als Nichterwerbstätige gelten bei der AHV/IV/EO Personen, die kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen. Als Nichterwerbstätige gelten Personen, welche weniger als 9 Monate im Jahr oder weniger als 50% der üblichen Arbeitszeit erwerbstätig sind oder der AHV-Mindestbeitrag von Fr. 478.00 nicht leisten. Es sind dies namentlich:

  • Personen, die sich vorzeitig pensionieren lassen
  • Bezüger einer IV-Rente
  • Studierende
  • "Globetrotter"
  • ausgesteuerte Arbeitslose
  • geschiedene Personen
  • Witwen/Witwer
  • Ehepartner von vorzeitig pensionierten Personen
  • Anspruchsberechtige eines Taggeldes der Kranken- und Unfallversicherung


Das Anmeldeformular für Nichterwerbstätige kann heruntergeladen und ausgedruckt oder bei der AHV-Zweigstelle bezogen werden. Das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Anmeldeformular ist bei der AHV-Zweigstelle Hindelbank-Mötschwil einzureichen.

Informationen Nichterwerbstätige
Gemeindeschreiberei / AHV-Zweigstelle
Arbeit

Gemeindeverwaltung

Regionaler Sozialdienst

Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank

034 420 20 80
sozialdienste@hindelbank.ch

Öffnungszeiten

Montag

08.00 - 12.00 

14.00 - 18.00 (Regionaler Sozialdienst geschlossen)

Dienstag

08.00 - 12.00 

geschlossen

Mittwoch

08.00 - 12.00 

geschlossen

Donnerstag

geschlossen 

Freitag

08.00 - 12.00

geschlossen

Kontakt

 

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