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Verschiebung des Kieswerks der K. + U. Hofstetter AG
 
 
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Altersrente (AHV)

Anspruch auf eine Altersrente besteht ab dem Folgemonat nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters. Das ordentliche Rentenalter erreichen

  • Männer, welche das 65. Altersjahr vollendet haben.
  • Frauen, welche das 64. Altersjahr vollendet haben.

 

Die monatliche Rente bei voller Beitragsdauer beträgt bei Einzelpersonen mindestens Fr. 1'175.00, höchstens Fr. 2'350.00. Bei Ehepaaren ist die Summe beider Renten auf 150% des Höchstbetrages der Rente für eine Einzelperson (maximal Fr. 3'525.00) begrenzt.

Das Anmeldeformular für eine Altersrente kann heruntergeladen und ausgedruckt oder bei der AHV-Zweigstelle bezogen werden. Das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Gesuchsformular ist mindestens 3 – 4 Monate vor dem gewünschten Rentenbezug bei der Ausgleichskasse einzureichen, welche vor dem Renteneintritt für die AHV-Beiträge zuständig war.

Informationen über die Altersrente (AHV)
Gemeindeschreiberei / AHV-Zweigstelle
AHV / IV / EL, Senioren

Gemeindeverwaltung

Regionaler Sozialdienst

Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank

034 420 20 80
sozialdienste@hindelbank.ch

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Montag

08.00 - 12.00 

14.00 - 18.00 

Dienstag

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Mittwoch

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Freitag

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Der Regionale Sozialdienst Hindelbank hat am Montag bis 17.00 Uhr geöffnet.

Kontakt

 

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