Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.
Silbersboden
Verschiebung des Kieswerks der K. + U. Hofstetter AG
 
 
1
2
3
4
Silbersboden
Silbersboden
Verschiebung des Kieswerks der K. + U. Hofstetter AG
5

Letztwillige Verfügung

Letztwillige Verfügungen von Einwohnerinnen und Einwohnern aus Hindelbank können zur Aufbewahrung bei der Gemeindeschreiberei hinterlegt werden. Das Testament ist der Gemeindeschreiberei in einem verschlossenen Briefumschlag, beschriftet mit dem Namen, der Adresse der Verfasserin oder des Verfassers und mit dem Datum des Testaments, zuzustellen. Die Gemeindeschreiberei stellt eine Eingangsbestätigung aus. Das Testament kann auch beim Notar hinterlegt werden. Nach dem Todesfall eröffnet der Gemeinderat die letztwillige Verfügung oder überträgt die Eröffnung dem Notar. 

Gebühr
Gestützt auf das Gebührenreglement der Gemeinde Hindelbank wird eine Gebühr von Fr. 30.00 erhoben. 

Gemeindeschreiberei / AHV-Zweigstelle
Bestattungswesen

Gemeindeverwaltung

Regionaler Sozialdienst

Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank

034 420 20 80
sozialdienste@hindelbank.ch

Öffnungszeiten

Montag

08.00 - 12.00 

14.00 - 18.00 (Regionaler Sozialdienst bis 17.00 Uhr)

Dienstag

08.00 - 12.00 

14.00 - 17.00 

Mittwoch

08.00 - 12.00 

14.00 - 17.00

Donnerstag

geschlossen 

Freitag

08.00 - 12.00


Kontakt

 

2024 - Gemeinde Hindelbank. Alle Rechte vorbehalten.
Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen und Nutzungsbedingungen».

Sitemap | Barrierefrei | Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen