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Silbersboden
Verschiebung des Kieswerks der K. + U. Hofstetter AG
 
 
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Verschiebung des Kieswerks der K. + U. Hofstetter AG
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Kindesanerkennung

Eine Kindesanerkennung ist notwendig, wenn der Vater eines Kindes nicht mit dessen Mutter verheiratet ist und als rechtlicher Vater des Kindes gelten will. Mit diesem unwiderruflichen Schritt wird die rechtliche Verwandtschaft zwischen Vater und Kind begründet. Dies bedeutet, dass das Kind gegenüber seinem eingetragenen Vater erbberechtigt ist und Anspruch auf Unterhalt hat.

Die Kindesanerkennung kann beim Zivilstandsamt nach Wahl angemeldet werden.

Informationen Kindesanerkennung
Zivilstandsereignisse

Gemeindeverwaltung

Regionaler Sozialdienst

Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank

034 420 20 80
sozialdienste@hindelbank.ch

Öffnungszeiten

Montag

08.00 - 12.00 

14.00 - 18.00 

Dienstag

08.00 - 12.00 

14.00 - 17:00 

Mittwoch

08.00 - 12.00 

14.00 - 17:00 

Donnerstag

geschlossen

Freitag

08.00 - 12.00 


Der Regionale Sozialdienst Hindelbank und Umgebung (RSHi) ist aufgrund eines Personalengpasses ab sofort und bis auf Weiteres reduziert geöffnet. 

Sie erreichen den RSHi Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag vom 08.00 bis 12.00 Uhr.

Kontakt

 

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