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Silbersboden
Verschiebung des Kieswerks der K. + U. Hofstetter AG
 
 
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Verschiebung des Kieswerks der K. + U. Hofstetter AG
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Auskunftssperre

Wenn die betroffene Person ein schützenswertes Interesse nachweist, kann sie gemäss Art. 13 des kantonalen Datenschutzgesetzes mittels Gesuch ihre Daten sperren lassen.

Die Bekanntgabe der Daten ist trotz Sperre zulässig, wenn

  • die verantwortliche Behörde zur Bekanntgabe gesetzlich verpflichtet ist.
  • die betroffene Person rechtsmissbräuchlich handelt.

 

Das Gesuchsformular kann heruntergeladen und ausgedruckt oder bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden. Es ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der Gemeindeschreiberei einzureichen. Wird das Gesuch nicht persönlich bei der Gemeindeschreiberei abgegeben, muss dem Gesuch zwingend eine Kopie eines Ausweises (z.B. Pass, Identitätskarte, Führerausweis) beigelegt werden.

Gebühr
Die Auskunftssperre ist kostenlos.

Gemeindeschreiberei / AHV-Zweigstelle
Datenschutz

Gemeindeverwaltung

Regionaler Sozialdienst

Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank

034 420 20 80
sozialdienste@hindelbank.ch

Öffnungszeiten

Montag

08.00 - 12.00 

14.00 - 18.00 (Regionaler Sozialdienst bis 17.00 Uhr)

Dienstag

08.00 - 12.00 

14.00 - 17.00 

Mittwoch

08.00 - 12.00 

14.00 - 17.00

Donnerstag

geschlossen 

Freitag

08.00 - 12.00


Kontakt

 

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