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Silbersboden
Verschiebung des Kieswerks der K. + U. Hofstetter AG
 
 
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Verschiebung des Kieswerks der K. + U. Hofstetter AG
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Quellensteuer

Bei gewissen Steuerpflichtigen (natürliche und juristische Personen) wird anstelle des ordentlichen Veranlagungsverfahrens das Quellensteuerverfahren angewendet. Dies bedeutet, dass am Ort der Einkommensentstehung die Steuer abgerechnet und bezogen wird.

Die Steuern werden nicht vom Steuerpflichtigen selber abgeliefert, sondern vom Schuldner der steuerbaren Leistung, welcher den Steuerpflichtigen vertritt. Der Steuerpflichtige erhält ein um den Steuerbetrag gekürztes Einkommen. Das gesamte Bruttoeinkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit dieser Personen unterliegt der Quellensteuer. Die Höhe der abgezogenen Quellensteuer ergibt sich aus vorgegebenen Steuertabellen, welche die persönlichen Verhältnisse und gesetzlichen Abzüge berücksichtigen.

Für Auskünfte betreffend Quellensteuer ist folgende Steuerverwaltung zuständig:

Steuerverwaltung des Kantons Bern
Quellensteuer

Tel.  031 633 60 01

Quellensteuer Kanton Bern
Gemeindeschreiberei / AHV-Zweigstelle
Gemeindesteuern

Gemeindeverwaltung

Regionaler Sozialdienst

Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank

034 420 20 80
sozialdienste@hindelbank.ch

Öffnungszeiten

Montag

08.00 - 12.00 

14.00 - 18.00 (Regionaler Sozialdienst bis 17.00 Uhr)

Dienstag

08.00 - 12.00 

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Mittwoch

08.00 - 12.00 

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Donnerstag

geschlossen 

Freitag

08.00 - 12.00


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