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Silbersboden
Verschiebung des Kieswerks der K. + U. Hofstetter AG
 
 
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Silbersboden
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Verschiebung des Kieswerks der K. + U. Hofstetter AG
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Schiesspflicht

Schiesspflichtige erfüllen bis und mit dem Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 34. Altersjahr vollenden, jährlich eine obligatorische Schiessübung. Schiesspflichtig sind alle Angehörigen der Mannschaft und Unteroffiziere, die mit dem Sturmgewehr ausgerüstet sind. Die Schiesspflicht ist mit der eigenen Waffe zu absolvieren.

Die obligatorischen Schiessübungen müssen bis spätestens am 31. August beendet sein. Nach dem 31. August geschossene Übungen werden nicht mehr anerkannt.

Informationen Schiesspflicht
Gemeindeschreiberei / AHV-Zweigstelle
Armee

Gemeindeverwaltung

Regionaler Sozialdienst

Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank

034 420 20 80
sozialdienste@hindelbank.ch

Öffnungszeiten

Montag

08.00 - 12.00 

14.00 - 18.00 (Regionaler Sozialdienst bis 17.00 Uhr)

Dienstag

08.00 - 12.00 

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Mittwoch

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