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Silbersboden
Verschiebung des Kieswerks der K. + U. Hofstetter AG
 
 
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Silbersboden
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Verschiebung des Kieswerks der K. + U. Hofstetter AG
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Lebensbescheinigung

Um zu verhindern, dass Leistungen zu Unrecht ausbezahlt werden, verlangen vor allem Versicherungen oder Pensionskassen Lebensbescheinigungen. Diese beweisen, dass die versicherte Person noch am Leben ist. Für die Ausstellung der Lebensbescheinigung ist eine persönliche Vorsprache am Schalter der Gemeindeschreiberei deshalb zwingend notwendig. Dabei ist ein amtlicher Ausweis (Identitätskarte, Pass, Führerausweis, Ausländerausweis, etc.) vorzuweisen.

Gebühr
Gestützt auf das Gebührenreglement der Gemeinde Hindelbank wird pro Lebensbescheinigung eine Gebühr von Fr. 15.00 erhoben.

Gemeindeschreiberei / AHV-Zweigstelle
Ausweise und Bescheinigungen

Gemeindeverwaltung

Regionaler Sozialdienst

Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank

034 420 20 80
sozialdienste@hindelbank.ch

Öffnungszeiten

Montag

08.00 - 12.00 

14.00 - 18.00 

Dienstag

08.00 - 12.00 

14.00 - 17:00 

Mittwoch

08.00 - 12.00 

14.00 - 17:00 

Donnerstag

geschlossen

Freitag

08.00 - 12.00 


Der Regionale Sozialdienst Hindelbank hat am Montag bis 17.00 Uhr geöffnet.

Kontakt

 

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