13.03.2025
Der Gemeinderat Hindelbank gibt gestützt auf Art. 26 & 27 des Organisationsreglements (OgR) die Änderung des Personalreglements öffentlich bekannt.
Der Gemeinderat hat die Änderungen des Reglements an seiner Sitzung vom 3. März 2025 gestützt auf Art. 12 Abs. 3 OgR beschlossen.
Fakultatives Referendum
Mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert 60 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderats betreffend des Erlasses eines Reglements durch Unterzeichnen des entsprechenden Begehrens verlangen, dass das entsprechende Reglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird.
Referendumsfrist: 13. März – 12. Mai 2025
Mindestzahl der erforderlichen Unterschriften: 96
Einsenden an: Gemeindeverwaltung Hindelbank, Dorfstrasse 14, 3324 Hindelbank
Öffentliche Auflage
Das Personalreglement liegt während sechzig Tagen, d.h. vom 13. März bis 12. Mai 2025 öffentlich bei der Gemeindeverwaltung Hindelbank auf. Zudem kann es online auf der Homepage www.hindelbank.ch eingesehen werden. Wird das fakultative Referendum nicht ergriffen, wird der Gemeinderat das Inkrafttreten der Reglemente öffentlich bekannt geben.
Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank
034 420 20 60
gemeindeschreiberei@hindelbank.ch
Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank
034 420 20 80
sozialdienste@hindelbank.ch
Montag |
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14.00 - 18.00 Uhr (Regionaler Sozialdienst bis 17.00 Uhr) |
Dienstag |
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