Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.
Silbersboden
 
 
1
2
3
4
Silbersboden
Silbersboden
Verschiebung des Kieswerks der K. + U. Hofstetter AG
5
Aktuelles Icon

Aktuelles

 

Informationen der Steuerverwaltung

21.12.2020

Steuererklärung neu erst ab 18 Jahren

Das Einkommen und Vermögen minderjähriger Kinder wird den Eltern zugerechnet. Eine Ausnahme besteht beim eigenen Erwerbseinkommen, welches Minderjährige selber zu versteuern haben. Bisher haben alle Jugendlichen im Kanton Bern deshalb mit 16 Jahren eine Steuererklärung erhalten. Meist ist das Erwerbseinkommen aber so tief, dass keine Steuer resultiert.

Ab dem Steuerjahr 2020 wird dies angepasst, sodass Jugendliche neu erstmals mit 18 Jahren eine Steuererklärung erhalten. All jene mit Jahrgang 2004 werden somit Anfang 2023 die Steuererklärung 2022 erhalten. Minderjährige, die bereits für das Steuerjahr 2019 eine Steuererklärung ausgefüllt haben, erhalten aber unabhängig vom Alter auch für das Steuerjahr 2020 eine Steuererklärung.

Gemeindeverwaltung

Regionaler Sozialdienst

Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank

034 420 20 80
sozialdienste@hindelbank.ch

Öffnungszeiten

Montag

08.00 - 12.00 

14.00 - 18.00 (Regionaler Sozialdienst geschlossen)

Dienstag

08.00 - 12.00 

geschlossen

Mittwoch

08.00 - 12.00 

geschlossen

Donnerstag

geschlossen 

Freitag

08.00 - 12.00

geschlossen

Kontakt

 

2024 - Gemeinde Hindelbank. Alle Rechte vorbehalten.
Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen und Nutzungsbedingungen».

Sitemap | Barrierefrei | Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen