04.11.2021
Dienstag, 7. Dezember 2021, 19.30 Uhr, in der Aula Hindelbank
Traktanden
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung Hindelbank zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten auf oder können auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden. Es wird zudem auf die Botschaft verwiesen, die jeder Haushaltung zugestellt wird.
Zu den Unterlagen
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet dem Regierungsstatthalteramt Emmental in Langnau i. E. einzureichen (Art. 63 ff Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Genehmigung Protokoll
Das Protokoll der letzten Versammlung der Einwohnergemeinde Hindelbank vom 14. Juni 2021 lag 10 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflagefrist sind keine Einsprachen gegen die Abfassung des Protokolls bei der Auflagestelle erhoben worden.
COVID-19 - Schutzkonzept Gemeindeversammlung
Es wurde ein Schutzkonzept für die Gemeindeversammlungen erarbeitet. Folgende Punkte sind wichtig:
Schutzkonzept Gemeindeversammlung
Alle in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger sowie weitere interessierte Personen laden wir zur Versammlung herzlich ein.
Hindelbank, 1. November 2021
Der Gemeinderat
Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank
034 420 20 60
gemeindeschreiberei@hindelbank.ch
Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank
034 420 20 80
sozialdienste@hindelbank.ch
Montag |
08.00 - 12.00 |
14.00 - 18.00 (Regionaler Sozialdienst bis 17.00 Uhr) |
Dienstag |
08.00 - 12.00 |
14.00 - 17.00 |
Mittwoch |
08.00 - 12.00 |
14.00 - 17.00 |
Donnerstag |
geschlossen |
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Freitag |
08.00 - 12.00 |
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