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Verschiebung des Kieswerks der K. + U. Hofstetter AG
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Aktuelles

 

Inkrafttreten von Verordnungen

28.10.2021

Öffentliche Bekanntmachung der Inkraftsetzung von Verordnungen nach Art. 45 Gemeindeverordnung (GV)


In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Hindelbank an seiner Sitzung vom 18. Oktober 2021 folgende Erlasse beschlossen hat:

  • Verordnung über den Fonds Konto Schule
  • Verordnung über den Fonds Papiergeld Lager Oberstufe


Diese Erlasse treten rückwirkend per 1. Januar 2021 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i. E., erhoben werden.


Verordnung über den Fonds Konto Schule
Verordnung über den Fonds Papiergeld Lager Oberstufe


Gemeinderat Hindelbank

Gemeindeverwaltung

Regionaler Sozialdienst

Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank

034 420 20 80
sozialdienste@hindelbank.ch

Öffnungszeiten

Montag

08.00 - 12.00 

14.00 - 18.00 (Regionaler Sozialdienst geschlossen)

Dienstag

08.00 - 12.00 

geschlossen

Mittwoch

08.00 - 12.00 

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Donnerstag

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Freitag

08.00 - 12.00

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Kontakt

 

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