08.02.2024
Das Gesetz und die Verordnung über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizerinnen und Schweizer wurden geändert.
Diese Änderungen haben Auswirkungen auf die Gemeinden. So müssen Gemeinden zwingend die Dienstleistung digitaler Umzug anbieten und die internen Arbeitsabläufe neu strukturieren. Die persönliche Anmeldung am Schalter bleibt nach wie vor möglich. Neu wird auf die Hinterlegung der Heimatscheine und die Heimatausweise im Kanton Bern verzichtet. Konsequenterweise wird auch die Ausstellung des Niederlassungs- bzw. des Aufenthaltsausweises, welche Quittungen für den bei der Gemeinde zu hinterlegten Heimatschein bzw. ausweis darstellten, verzichtet.
Aufgrund der obenerwähnten Änderungen, müssen ab dem 1. Februar 2024 keine Heimatscheine mehr bei der Gemeindeverwaltung Hindelbank deponiert werden. Bei einem Wegzug wird der Heimatschein an die wegziehende Person ausgehändigt. Wir bitten Sie trotzdem, den Heimatschein in Ihren Akten gut aufzubewahren.
Bei einer allfälligen Personenstandsänderung, wird der Heimatschein vernichtet. Dieser darf, da die Angaben nicht mehr aktuell sind, nicht mehr verwendet werden.
Ziehen Sie in einen anderen Kanton, sind Sie verpflichtet abzuklären, ob Sie den originalen Heimatschein zur Anmeldung vorlegen müssen.
Bei weiteren Fragen und Unklarheiten steht Ihnen die Gemeindeschreiberei Hindelbank gerne zur Verfügung (034 420 20 60 / gemeindeschreiberei@hindelbank.ch).
Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank
034 420 20 60
gemeindeschreiberei@hindelbank.ch
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sozialdienste@hindelbank.ch
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